Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung gilt für die Web-App „Jahrtausendturm to go" des Elbauenparks Magdeburg. Alle Menschen sollen diese App nutzen können — unabhängig von ihren Fähigkeiten.
Stand der Vereinbarkeit
Die App wird nach den Anforderungen der EU-Richtlinie 2016/2102 und des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) entwickelt. Jede Seite wird automatisiert auf Alternativtexte, Beschriftungen, Überschriften-Reihenfolge und Sprachauszeichnung geprüft.
Das hilft beim Bedienen
- Textgröße im Menü bis 130 Prozent — alles wächst mit.
- Leichte Sprache als gleichberechtigte Sprache, keine Kurzfassung.
- Bedienbar mit der Tastatur, mit Sprungmarke direkt zum Inhalt.
- Bilder haben Alternativtexte; Audios ergänzen die Texte, ersetzen sie nicht.
- Klare Kontraste — auch im dunklen Modus.
Bekannte Einschränkungen
Die 360-Grad-Rundblicke sind ein visuelles Angebot. Die Inhalte dahinter stehen als Text und Audio an jedem Exponat bereit. Einzelne Texte liegen noch nicht in allen drei Sprachen vor; sie erscheinen dann auf Deutsch und sind an Ort und Stelle als solche gekennzeichnet.
Der Turm selbst
Diese Erklärung betrifft die App. Zum Gebäude: Mit Rollstuhl oder Kinderwagen ist der Jahrtausendturm nur auf der unteren Ebene zugänglich, dem Kuppelsaal. Die oberen Ebenen sind über Treppen erreichbar; die Außenrampe darf aus Sicherheitsgründen nicht mit Rollstuhl oder Kinderwagen befahren werden. Die Inhalte der oberen Ebenen stehen deshalb in dieser App bereit — als Text, Bild und Audio und als 360-Grad-Rundblicke, die den Ausblick von oben auch von unten zeigen. Für Fragen zu Rollstuhlnutzung, WC und Begleitpersonen wende dich bitte direkt an den Elbauenpark — die Auskunft dort ist tagesaktuell, diese Seite wäre es nicht.
Barrierefreiheit im Elbauenpark
Barriere melden
Du stößt auf eine Barriere? Schreib dem Museum über das Rückmeldeformular auf der Seite „Besuch planen" — der Link steht gleich darunter. Bei einem einzelnen Exponat geht es auch über dessen Frage-Funktion. Oder sprich das Team im Turm direkt an.
Durchsetzungsverfahren
Bekommst du auf eine Meldung keine zufriedenstellende Antwort, kannst du dich an die Durchsetzungsstelle des Landes Sachsen-Anhalt wenden.
Stand dieser Erklärung: 16.09.2026